Beratungskonzept

Grundsatz

Das Wohl des Kindes steht im Zentrum unserer Beratung.

In aller Kürze

  • Für Fragen und Absprachen sind alle Lehrkräfte, Erzieher:innen und Mitarbeiter:innen über ihre IServ E-Mailadresse gut erreichbar.
  • Für wichtige Anliegen möchten wir uns Zeit nehmen. Wir bitten Sie daher, von Tür- und Angelgesprächen abzusehen.
  • Einladungen zu Elternabenden und wichtige Informationen versenden wir an die IServ E-Mailadressen.
  • Eltern und ihre Kinder werden pro Schuljahr für zwei Lernentwicklungsgespräche in die Schule eingeladen.
  • Vor den Gesprächen erhalten Eltern einen Lernentwicklungsbogen, aus dem die Kompetenzen der Kinder sowie die Forder- und Fördermöglichkeiten hervorgehen. Die Terminvergabe für die Lernentwicklungsgespräche wird über IServ organisiert.
  • Bei Bedarf werden externe Beratungskräfte als Experten in die Beratung involviert.  

Ziele der beratenden Begleitung von Eltern:

  • kontinuierlicher Austausch zwischen Eltern und Schule 
  • regelmäßige Information und Beratung von Eltern
  • Initiierung, Begleitung und Unterstützung von Problemlöseprozessen
  • bei Bedarf Kontaktvermittlung zu außerschulischen Fachdiensten und passenden Beratungsstellen.

Beratungsangebote vor dem Schuleintritt:

  • Allgemeiner Elterninformationsabend zum Schulprofil und Kennenlernen kurz vor den Sommerferien der Einschulung 
  • Schulärztliche Untersuchung zur Schulfähigkeit durch das Gesundheitsamt 
  • Einzelfallbesprechung im Rahmen der Schulanmeldung
  • für einzelne Kinder die Schulfähigkeitsüberprüfung durch die Schule 
  • Flexi-Kinder-Erlass
  • Im Rahmen der Kooperation mit der Kita Riensförde: Übergabegespräche mit Erzieher:innen, Eltern und Lehrkräften

Beratungsangebote während der Schulzeit:

  • Elternabende zu Beginn jedes Schuljahres zur Information über Unterrichtsinhalte, Bewertungsgrundlagen und Termine für Klassenunternehmungen und Schulaktivitäten
  • Halbjährlich stattfindende Lernentwicklungsgespräche auf der Grundlage des Lernentwicklungsbogens
  • Anlassbezogene Einzelberatung 
  • In der 4. Klasse zwei Lernentwicklungsgespräche, in denen auch die Schullaufbahnberatung stattfindet 
  • Elternabend für die Eltern der 4. Klässler, an dem sich die weiterführenden Schulen mit ihren Profilen vorstellen 

Beratungsstrukturen

Kollegium

WAS

  • Informiert über schulorganisatorische Abläufe
  • Schulrechtliche Beratung
  • Beratung zur Unterrichtsqualität
  • Schüler:innenaufnahmeverfahren
  • Beratung bei der Einschulung
  • Ist erst dann Ansprechperson bei Konflikten, wenn diese nicht ausreichend zwischen betroffenen Parteien geklärt werden konnten
  • Individuelle Beratung, Unterstützung
  • Vermittlung bei Schulwechsel

WAS

  • Klassen- und Fachlehrkräfte informieren und beraten Kinder und Eltern hinsichtlich von schulischen, fachspezifischen und klasseninternen Belangen
  • Klassen- und Fachlehrkräfte führen Lernentwicklungsgespräche mit den einzelnen Kindern und ihren Familien und besprechen Forder- und Fördermöglichkeiten
  • Fachlehrkräfte beraten bezüglich fachgebundener Belange
  • Beratung bei besonders begabten Kindern
  • Beratung bei Lern- und Leistungsauffälligkeiten sowie bei Leistungseinbrüchen
  • Schullaufbahnberatung
  • Austausch bei Bedarf mit (therapeutischen) Unterstützungseinrichtungen und kommunalen Diensten

WAS

  • Förderschullehrkräfte diagnostizieren Lernstände von Erstklässler:innen und von Kindern mit Lern- und Entwicklungsauffälligkeiten
  • sie beraten Fachlehrkräfte beim Schreiben von Förderplänen und bei spezifischer Unterstützung bzw. Förderung
  • sie beraten Lehrkräfte und Eltern im Rahmen von Gutachten und bei der Einleitung des sonderpädagogischen Förderbedarfs einzelner Kindes

WAS

Hierbei berät das ganze Kollegium von Schule und Hort:

  • Fragen hinsichtlich des Ganztages
  • Beratung bei Problemen und Konflikten
  • Beratung bei Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten
  • Kollegiale Fallberatung
  • Gesundheitsförderung
  • Gewalt- und Missbrauchsprävention
  • Kindeswohlgefährdung
  • Kontaktvermittlung zu außerschulischen Beratungseinrichtungen

Externe Beratung

WAS

Können bei Bedarf hinzugezogen werden bzgl. Beratung / Einbezug von Informationen für Eltern und Schule durch z. B.

  • kommunale Institutionen wie z. B. Jugendamt, Gesundheitsamt, Polizei
  • Fachbeauftragte z. B. des Schulamtes
  • Beratung, Unterstützung durch therapeutische Praxen
  • Beratung durch die Schulaufsicht und Schulpsychologie
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